1. Vertragspartner sind der*die Teilnehmende und der Veranstalter (Spielraum LE e.V. / Projekt “Lost Carcosa”).
2. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Charakters von Seiten des Veranstalters und durch die Zahlung des Teilnahmebeitrages von Seiten der*des Teilnehmenden zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform (E-Mail-Verkehr eingeschlossen).
3. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
4. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung zu tätigen. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Für die Höhe des Teilnahmebeitrages gilt ebenfalls das Datum des Zahlungseinganges. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnahmeplatz neu zu vergeben.
5. Teilnehmende teilen dem Veranstalter eine Beschreibung des Charakters mit, den sie auf der Veranstaltung spielen möchten. Die Beschreibung ist dem Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung zur Verfügung zu stellen, bei Anmeldung ab zwei Monate vor Veranstaltung innerhalb einer Woche. Die Charakter-Beschreibung muss mindestens die Angaben aus dem Anmeldeformular beinhalten. Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Charakterkonzepte nicht zuzulassen. Durch Ereignisse im Spielverlauf kann es passieren, dass ein Charakter nicht über die gesamte Dauer der Veranstaltung gespielt werden kann. In einem solchen Fall kann ein Zweit-Charakter oder eine NSC-Rolle mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Ein Anspruch auf Teilnahme über die komplette Veranstaltungslänge besteht nicht.
6. Am Veranstaltungsort gilt die dort gültige Hausordnung.
§2 Sicherheit
1. Der*die Teilnehmende nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an der Veranstaltung teil.
2. Der*die Teilnehmende ist sich der Natur der Veranstaltung (Horror-Liverollenspiel) und insbesondere der damit verbundenen möglichen Risiken wie Schaukämpfe mit Polsterwaffen, Bewegen im Gelände und ggf. bei Nacht, Thematisierung von negativen und ggf. traumatischen Erlebnissen etc. bewusst. Der*die Teilnehmende versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen, körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
3. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, Themen, die er oder sie auf der Veranstaltung nicht behandeln möchte, ohne notwendige Angabe von Gründen mit der Anmeldung beim Veranstalter anzuzeigen.
4. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Der*die Teilnehmende ist für die Sicherheit der eigenen Ausrüstung einschließlich der verwendeten Polster- und Spielzeug-Schusswaffen selbst verantwortlich. Das Mitbringen von LARP-Waffen und anderen Gegenständen, die im Spiel als Waffe verwendet werden können, muss bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter angemeldet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Waffen abzulehnen, wenn ihr Mitführen nicht zum eingereichten Charakterkonzept oder der Natur der Veranstaltung passt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Larp-Waffen und andere Teile der Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen auf der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden.
5. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, körperlich gefährliche Situationen für sich und andere Teilnehmende zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an Steilhängen und Mauern, das Entfachen von Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen LARP-Waffen oder Ausrüstungsteilen, das Durchführen von LARP-Kämpfen nahe offener Gewässer oder an anderen unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen, übermäßiger Alkoholkonsum sowie die Teilnahme an LARP-Kämpfen nach einem Alkoholkonsum bzw. einer Medikamenteneinahme, die das Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen unzulässig machen. Scharfkantige oder spitze Gegenstände müssen ausreichend gesichert werden. Personen, die gefährliche Gegenstände – hierzu zählen insbesondere Fackeln, Laternen, Zigaretten, scharfe oder spitze Gegenstände sowie Gläser – in der Hand halten, dürfen nicht an LARP-Kämpfen teilnehmen und nicht in solche verwickelt werden. Jede*r Einzelne ist auch für die Sicherheit der „Gegner” im LARP-Kampf verantwortlich und muss diese auf hinter ihnen liegende Gefahren aufmerksam machen. Reale Kämpfe sind untersagt.
6. Jegliche Substanzen dürfen anderen Teilnehmenden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung verabreicht werden. Alle realen Zutaten müssen zuvor bekannt gegeben werden.
7. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, psychisch gefährliche Situationen für sich und andere Teilnehmende zu vermeiden, die geltenden Regeln zur Vermeidung dieser Situationen zu befolgen und besonders in emotionalen Situationen achtsam und vorsichtig mit den anderen Teilnehmenden umzugehen.
8. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, alles zu vermeiden, was die Umgebung oder das Eigentum anderer gefährdet.
§3 Rücktritt und Ausschluss von der Veranstaltung
1. Bei Rücktritt des*der Teilnehmenden von der Veranstaltung wird der Teilnahmebeitrag vorbehaltlich der Neuvergabe des Platzes zurückerstattet.
2. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmende ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
3. Der*die Teilnehmende verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
4. Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden, wiederholt das Spiel stören, sich nicht an die veröffentlichten Regeln halten, gegen geltende Gesetze verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages (auch nicht anteilig) zukommt.
§4 Nichtigkeit
1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.